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Krebsliga beider BaselBeratung & UnterstützungUnser AngebotBeratung & Unterstützung

Unser Angebot

Die Diagnose Krebs stellt für die krebsbetroffene Person, als auch für das soziale Umfeld meist ein tiefschneidendes kritisches Ereignis dar; gar eine existenzielle Bedrohung, die das gesamte Leben beeinflussen kann. Folglich ist eine ganzheitliche Betreuung der betroffenen Personen von wesentlicher Bedeutung.

Die Krebsliga beider Basel leistet Beratung und Begleitung in allen Phasen der Erkrankung und richtet sich an krebsbetroffene Personen sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Bezugspersonen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Ob Langzeitbegleitung oder ein einfaches Beratungsgespräch – wir wissen um die psychische Belastung bei Krebserkrankungen und möchten Sie damit nicht alleine lassen. Das Beratungsteam der Krebsliga beider Basel steht Ihnen mit vielfältiger Unterstützung zur Seite. Dabei stehen die Würde, die Selbstverantwortung, die Wertschätzung und die Lebensqualität im Mittelpunkt unserer Begleitung.


Wir unterstützen Sie

Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um Sozialversicherungen, klären allfällige Ansprüche ab und füllen gemeinsam mit Ihnen die Antragsformulare aus (bspw. für IV-Leistungen, AHV-Leistungen und Ergänzungsleistungen).
Sollten Sie Fragen zu Rechnungen haben im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung, so stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Haben Sie arbeitsrechtliche Fragen oder benötigen Sie Unterstützung hinsichtlich vertrags- und versichungsrechtlichen Aspekten? Sind Sie unsicher im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Integration? Wir beraten Sie gerne.

Die Diagnose Krebs belastet meist nicht nur die erkrankte Person, sondern das ganze familiäre Umfeld. Wir unterstützen Sie gerne, wenn es darum geht, die Angehörigen zu entlasten oder Kinderbetreuung zu implementieren.

Sind Sie unsicher, ob und wie Sie Ihr Umfeld über die Diagnose informieren sollen? Sind Sie überwältigt von den eigenen Gefühlen und können dies nur schwer in Worte fassen? Wir begleiten und unterstützen Sie darin, den richtigen Zeitpunkt und die richtigen Worte zu finden.

Die Diagnose Krebs stellt ein tiefschneidendes Ereignis im Leben der betroffenen Person und des sozialen Umfelds dar. Gefühle wie Angst, Trauer und Unsicherheit als auch Fragen und Zweifel sind dabei völlig normal. Wir hören Ihnen gerne zu und stellen bei Bedarf Kontakt zu psychoonkologischen Fachpersonen her.

Suchen Sie Austausch mit anderen betroffenen Personen, um Gefühle und Erfahrungen zu teilen oder benötigen Sie weiterführende Hilfestellungen wie eine professionelle Schuldenberatung, spitalexterne Onkologiepflege o.ä. Wir unterstützen Sie darin, die geeignete Stelle, Gruppe oder Institution zu finden und arbeiten mit den notwendigen Partnern zusammen.

Damit Ihre Lebensqualität bestmöglich erhalten bleibt, unterstützen wir Sie darin, die geeigneten Institutionen sowie Hilfsmittel beizuziehen.

In einer Patientenverfügung halten Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden wollen, was Ihnen wichtig ist und was Sie auf keinen Fall möchten.

Seit dem 1. Januar 2013 gilt das neue Erwachsenenschutzrecht. Es stärkt besonders das Recht auf Selbstbestimmung und regelt die Gültigkeit und Tragweite von Patientenverfügungen. Fortan sind Ärztinnen und Ärzte bei urteilsunfähigen Personen verpflichtet abzuklären, ob eine Patientenverfügung besteht. Die Krebsliga hat ihre Patientenverfügung der neuen gesetzlichen Situation angepasst.

Gerne beraten wir Sie kostenlos am Telefon. Bitte kontaktieren Sie hierfür unser Beratungsteam unter Telefon 061 319 99 88 oder E-Mail info@klbb.ch. Patientenverfügungen sollten möglichst mit Unterstützung von Fachpersonen ausgefüllt werden - wir sind Ihnen gerne beim Ausfüllen des Dokuments behilflich.

Verbindlicher Wille
Eine Patientenverfügung gilt, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und Ihren Willen zu äussern. Mit einer Verfügung entlasten Sie Ihre Angehörigen und geben dem ärztlichen Behandlungsteam konkrete Handlungsanweisungen für schwierige Entscheidungssituationen. Ihr schriftlich festgehaltener Wille ist für das Behandlungsteam und für Ihre Angehörigen rechtsverbindlich.

Krebsspezifisch
Die Patientenverfügung der Krebsliga geht vertieft auf spezifische Fragen ein, die sich bei einer Krebserkrankung stellen können. Sie thematisiert Massnahmen zur Linderung von Schmerzen, Atemnot und anderen Symptomen, greift Themen wie Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr auf und schliesst Fragen über Massnahmen zur Wiederbelebung ein.

Online-Formular
Die Patientenverfügung kann als PDF heruntergeladen, ausgefüllt und abgespeichert werden.
Damit die Patientenverfügung rechtsgültig ist, muss sie von Hand datiert und unterschrieben werden. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, muss die Patientenverfügung notariell beglaubigt werden.

Wichtig
Wenn Sie bereits vor Januar 2013 eine Patientenverfügung ausgefüllt haben, so bleibt diese rechtsgültig. Das neue Gesetz bietet lediglich Möglichkeiten, das Recht auf Selbstbestimmung noch stärker wahrzunehmen. Es lohnt sich jedoch, die Patientenverfügung sporadisch auf ihre Aktualität hin zu überprüfen. Je nach Krankenkasse kann die Patientenverfügung auf der Versichertenkarte der Krankenkasse eintragen werden.

Gerne können Sie unter der Telefonnummer 061 319 99 88 einen Termin bei unseren
Beratungsstellen vereinbaren. Unsere Beratungen sind kostenlos. Die Krebsliga beider Basel
versichert Ihnen, dass jede Kontaktaufnahme vertraulich bearbeitet wird. Auf Wunsch
bieten wir auch Haus- und Spitalbesuche an.